Im Prosecco-Namensstreit zwischen Italien und Australien geht es um die Verwendung des Namens „Prosecco“ für eine Schaumweinsorte.
Prosecco ist eine Region im Nordosten Italiens, die ausschließlich diesen Schaumwein produziert. Die Europäische Union hat ihm den Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (gU) verliehen, was bedeutet, dass nur Schaumwein, der in der Prosecco-Region hergestellt wird, legal „Prosecco“ genannt werden darf.
Allerdings produzieren australische Winzer eine ähnliche Art Schaumwein und bezeichnen ihn als „Prosecco“, was zu einem Streit zwischen Italien und Australien über die Verwendung des Namens geführt hat.
Italien hat argumentiert, dass „Prosecco“ eine geografische Angabe sei, die geschützt und ausschließlich Weinen vorbehalten sein sollte, die in der italienischen Prosecco-Region hergestellt werden. Italien hat in internationalen Handelsabkommen die Anerkennung von „Prosecco“ als geschützte geografische Angabe angestrebt, wodurch die Verwendung des Namens auf Weine beschränkt würde, die in der italienischen Prosecco-Region hergestellt werden.
Andererseits widersetzte sich Australien den Bemühungen Italiens und argumentierte, dass „Prosecco“ zu einem Oberbegriff für eine Schaumweinsorte geworden sei und nicht auf Weine beschränkt werden sollte, die nur in der Prosecco-Region Italiens hergestellt werden.
Der Streit bleibt ungelöst und australische Winzer produzieren und kennzeichnen ihren Schaumwein weiterhin als „Prosecco“, während italienische Winzer weiterhin den Schutz des Namens anstreben.