Es gibt keinen neuen Namen für Prosecco.
Prosecco heißt immer noch Prosecco und hat weiterhin den Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (gU) der Europäischen Union. Das bedeutet, dass nur Schaumwein, der in der Prosecco-Region im Nordosten Italiens hergestellt wird, legal „Prosecco“ genannt werden darf.
Slowenien hatte vorgeschlagen, seinen Schaumwein in „Slowenischer Prosecco“ umzubenennen, um der Entscheidung der EU nachzukommen, Italien das ausschließliche Recht zur Verwendung von „Prosecco“ zu gewähren. Allerdings lehnte die Europäische Kommission den vorgeschlagenen Namen Sloweniens im Jahr 2020 mit der Begründung ab, dass er „Prosecco“ zu ähnlich sei und bei den Verbrauchern Verwirrung stiften könnte.
Daher ist es slowenischen Herstellern nun verboten, den Namen „Prosecco“ zu verwenden, und sie müssen einen anderen Namen für die Etikettierung ihres Schaumweins verwenden