„British Prosecco“ existiert als gesetzlich anerkannter Begriff nicht. Der Name „Prosecco“ ist durch Vorschriften der Europäischen Union geschützt und bezieht sich ausschließlich auf eine Schaumweinsorte, die ausschließlich in der Prosecco-Region im Nordosten Italiens hergestellt wird.
Auch wenn andere Länder möglicherweise ähnliche Rebsorten und Produktionsmethoden zur Herstellung von Schaumwein verwenden, können sie den Namen „Prosecco“ nicht verwenden, es sei denn, der Wein wird in der angegebenen Region Italiens hergestellt und erfüllt bestimmte Kriterien für die Herstellung und Kennzeichnung. Daher darf in Großbritannien oder anderen Ländern hergestellter Schaumwein nicht gesetzlich als „Prosecco“ bezeichnet werden und muss unter einem anderen Namen gekennzeichnet werden.